Grundsätzlich gilt in der Autoversicherung, dass alle fest mit dem Fahrzeug verbundenen Teile automatisch mitversichert sind. Also zahlt die Versicherung für Fahrradträger, die bei einem Unfall beschädigt wurden. Zuständig ist die Versicherung für Fahrradträger auch, wenn der komplette Fahrradträger entwendet wurde.

Nicht versichert sind allerdings die darauf befestigten Fahrräder. Gleichgültig, ob sie gestohlen werden oder bei einem selbst verschuldeten Unfall beschädigt wurden, der Versicherungsnehmer geht leer aus.

Anders kann es aussehen, wenn ein anderer Autofahrer Schuld an dem Unfall hat. Hier können Schadenersatzansprüche auch für die beschädigten Fahrräder bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden. Dass die Versicherung beschädigte Fahrradträger ersetzt, ist dabei ebenfalls selbstverständlich.

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Quelle: kfzversicherung.net